Bei diesem Verfahren zur Unterbringung von bestimmten Wertpapieremissionen wird kein Ausgabekurs festgelegt, sondern den Zeichnern nur ein Mindestkurs genannt. Die Zeichner können dann, je nach Interesse ihr Gebot abgeben. Vom höchsten Gebot ausgehend bis zum niedrigsten Gebot erfolgt dann die Zuteilung, bis der Emissionsbetrag erreicht ist.
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