Unter
Dachfonds werden Wertpapierfonds verstanden, welche
ihr Fondsvermögen wiederum in andere Fonds (Unter- oder
Zielfonds) investieren.
Die rechtliche Grundlage hat der Gesetzgeber mittels
des 3. Finanzmarktförderungsgesetztes geschaffen, durch
welches die entsprechenden Normen am 01.04.1998 in das
KAGG §§ 25k ff. eingepflegt wurden. Hiernach dürfen
maximal bis zu 20% des Fondsvermögens in Anteilen an
einzelnen Investmentfonds angelegt werden. Weiterhin
dürfen nicht mehr als höchstens 10% der Anteile eines
einzelnen Fonds erworben werden.
|