Pflicht der Börsen und AG's zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Bekanntgabe von interessanten Tatsachen (insbesondere über die Presse) zum Schutz der Anleger und Aktionäre.
Die AG ist verpflichtet, ihren Jahresabschluß; und einen Lagebericht nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu veröffentlichen. Kommt eine AG dieser Pflicht nicht nach, kann sie vom Handel an der Börse ausgesetzt werden.
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