Zinssatz der Deutschen Bundesbank für Kredite gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombardkredite), die sie (nur) Banken gewährt.
Da seit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1.1.1999 die Grundsätze der Geldpolitik für die teilnehmenden Staaten durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgelegt werden, entfällt seitdem die Festsetzung des Lombardsatzes durch die Deutsche Bundesbank und ist per Rechtsverordnung durch einen vergleichbaren Zinssatz der EZB ersetzt worden.
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