Der Emittent (von Wertpapieren) und die Konsortioalbanken haften als Gesamtschuldner für alle Schäden, die einem Anleger dadurch entstehen, daß im Emissionsprospekt (absichtlich oder fahrlässig) falsche, irreführende oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die zur Bewertung des Wertpapiers wesentlich sind.
|