Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär)
unbeschränkt haftet. Die Kommanditaktionäre
haften nur mit der Einlage, die durch ihre Aktie verbrieft ist.
Organe sind der Vorstand (bestehend aus allen
Komplementären), der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre. Das Stimmrecht der Komplementäre kann in der HV der Kommanditaktionäre beschränkt werden.
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