1) Das Recht zur Ausübung einer Option.
2) Das in einer Optionsanleihe enthaltene Recht auf Bezug von Aktien einer AG. Es kann zusammen mit der Anleihe oder getrennt gehandelt werden.
3) Bei nackten Optionsscheinen das Recht, Wertpapiere oder Währungen zu im voraus festgelegten Bedingungen zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put).
Das Optionsrecht kann durch Verkauf an der Börse an Dritte veräußert werden.
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