Bezeichnet
die Reduzierung des von Kapitalgesellschaften ausgewiesenen
Grund- bzw. Stammkapitals. Die Kapitalherabsetzung kann
durch drei verschiedene Formen durchgeführt werden:
1. Kapitalherabsetzung durch Rückkauf von Aktien,
2. vereinfachte Kapitalherabsetzung im Zuge einer Sanierung,
3. ordentliche Kapitalherabsetzung, z.B. durch Teilliquidation.
Zur Reduzierung des Nominalkapitals ist der Beschluss
der Hauptversammlung mit 3/4 Mehrheit erforderlich.
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