Ein
vor allem an der Börse
vorkommendes Geschäft, bei dem die Vertragserfüllung
(Lieferung und Bezahlung von Devisen,
Waren oder Wertpapieren)
zu einem späteren Termin erfolgt, und zwar entweder
zum vorher vereinbarten oder zum börsenmäßig
festgestellten Kurs.
Termingeschäfte in Wertpapieren kommen in verschiedenen
Formen vor:
1) festes Termingeschäft:
Für die Lieferung bzw. Bezahlung wird ein fester
Termin vereinbart, wobei beide Vertragspartner die Möglichkeit
haben, durch Prolongation die Abwicklung hinauszuschieben.
2) bedingtes Termingeschäft:
a) Beim Prämiengeschäft hat ein Vertragspartner
die Möglichkeit, am vereinbarten Abwicklungstermin
gegen Zahlung einer Prämie vom Vertrag zurückzutreten.
b) Das Optionsgeschäft
unterscheidet sich vom Prämiengeschäft dadurch,
daß die Prämie für das Wahlrecht (Option),
das vereinbarte Geschäft auszuführen oder
nicht, bereits bei Abschluß des Termingeschäfts
fällig wird. Während der Stillhalter
für seine Erfüllungsbereitschaft die Optionsprämie
erhält, kann der Käufer der Option von seinem
Wahlrecht Gebrauch machen.
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