Bei KAG muß jedem Erwerber eines Anteilsscheines ein Verkaufsprospekt ausgehändigt werden. Dieser Prospekt muss alle Angaben enthalten, die zum Zeitpunkt des Erwerbs für die Beurteilung der Anteilsscheine von wesentlicher Bedeutung sind.
Dazu gehören Angaben zu Firma, Sitz, Rechtsform und Eigenkapital der KAG. Außerdem müssen der zuletzt veröffenlichte Rechenschaftsbericht und ggf. der anschließende Halbjahresbericht beigefügt werden.
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