Umfasst
die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei
Kapitalgesellschaften sind beide um den Anhang und den
Lagebericht zu ergänzen. Während der Anhang
Erläuterungen zur Bilanz enthält, bspw. bezüglich
der Bewertungsmethoden, soll der Lagebericht Auskunft
über die allgemeine gegenwärtige und zukünftige
wirtschaftliche Situation des Unternehmens geben.
Gemäß den §§ 264 ff. HGB ist der
Jahresabschluss am Ende eines jeden Geschäftsjahres
zu erstellen und hat ein realistisches Bild über
die jeweilige Ertrags- und Vermögenslage zu vermitteln.
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