Solche
Aktien gewähren
dem Besitzer Vorrechte bei der Gewinnverteilung.
Das Stimmrecht kann ausgeschlossen werden, wenn Aktien
mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilung
ausgestattet sind. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen
nur bis zur Höhe des Gesamtnennbetrages der anderen
Aktien ausgegeben werden.
Bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien hat der Aktionär
ansonsten die selben Rechte die jedem Aktionär
zustehen. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr gar nicht
oder nicht vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktinäre
das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt
sind.
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