Investmentfonds
stellen ein Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) dar. Nach § 1 KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)
ist der Geschäftsbetrieb eines Fonds darauf gerichtet,
eingelegtes Geld nach dem Grundsatz der Risikomischung
in den nach dem Gesetz zugelassenen Vemögensgegenständen
gesondert in Wertpapieren zu investieren (Wertpapierfonds
mit Aktien, Renten- und/oder Geldmarkttiteln). Als gesonderte
Anlageform kann auch in Immobilien investiert werden
(Immobilienfonds mit Beteiligungs- und Grundstückssondervermögen).
Das gesammelte Geld der Einleger wird im eigenen Namen
der Fonds für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger
investiert und über die hieraus resultierenden Rechte
der Anteilsinhaber werden Urkunden (Zertifikate, Anteilsscheine)
ausgestellt. Die Investmentzertifikate verbriefen ein
Miteigentum am Fondsvermögen mit einem Anspruch des
Inhabers auf Erfolgsbeteiligung und Anteilsrückgabe
zum offiziellen Rücknahmepreis.
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