Von
privaten Hypothekenbanken
begebene Schuldverschreibungen,
die zur Refinanzierung der ausgereichten Hypothekarkredite
dienen. Der Gesamtwert der in Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe
muss durch Hypotheken
in gleicher Höhe gedeckt sein.
Hypothekenpfandbriefe sind mündelsicher, lombardfähig,
deckungsstockfähig und sparprämienbegünstigt.
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