Bezeichnet
die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.
Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit führt zur
Eröffnung eines gerichtlich angeordneten Vergleichs-
bzw. Konkursverfahrens. Die gesetzliche Grundlage findet
sich in der 1999 neu festgelegten Insolvenzordnung.
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