Börsentäglich
einmalig ermittelter Kurs
für Titel mit nicht fortlaufender
Notierung.
Bei Titeln mit fortlaufender Notierung wird ebenfalls
ein Kassakurs ermittelt,
der jedoch weitgehend seine Funktion verloren hat, da
seit Juni ´99 die Mindestabschlußgröße
für Wertpapierorders entfiel. Bis dato wurden Aufträge,
die unterhalb der Mindestabschlußgröße
lagen zum Kassakurs und nicht im Rahmen der fortlaufenden
Notierung abgewickelt.
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